Was ist ein Investitionsschiedsverfahren?

Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Gastgeberstaaten. Die Förderung von Investitionen und damit die wirtschaftliche Entwicklung der Vertragsparteien ist ein angestrebter Effekt von Investitionsschutzabkommen. Für Privatinvestitionen ist ein entsprechender rechtlicher Rahmen mit einem Mindestmaß an Rechtssicherheit essentiell. Dazu gehört auch, dass internationale Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung stehen, die Rechtsschutz bieten und zu einer Entpolitisierung von Investitionsstreitigkeiten beitragen.

Im Streitfall wird daher der Zugang zu unabhängigen und qualifizierten Schiedsrichtern ermöglicht, die in Übereinstimmung mit verschiedenen Schutzstandards, die im Rahmen internationaler Abkommen gewährt werden, über den Konflikt entscheiden und einen vollstreckbaren Schiedsspruch erlassen. Dank dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche 1958 ist ein Schiedsspruch in den meisten Ländern der Welt anzuerkennen und vollstreckbar.

Wie in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit kann auch in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit vereinbart werden, dass Verfahren von einer Institution wie VIAC administriert werden.

Die WKÖ hat mit VIAC seit mehr als 45 Jahren eine unabhängige und neutrale Anlaufstelle für Wirtschaftsstreitigkeiten für Parteien aus dem CEE/SEE und GUS-Raum. Die Erweiterung des Portfolios auf die Administration von Investitionsstreitigkeiten trägt der internationalen Entwicklung Rechnung und stellt auf die besondere Rolle Österreichs als neutraler Streitvermittler und Wien als Zentrum für internationalen Austausch und Verhandlung ab. Mit seiner historisch bedingt anerkannten Stellung in Zentral- und Osteuropa kann VIAC für Staaten und Investoren aus diesen Gebieten in Europa eine günstigere Alternative zu ICSID-Verfahren in Washington darstellen.

Mit der neuen VIAC Schiedsordnung für Investitionsverfahren („Wiener Regeln für Investitionsverfahren“) bietet VIAC eine eigene Verfahrensordnung an, die den Besonderheiten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, einschließlich der Beteiligung souveräner Parteien und der Auswirkungen auf Fragen des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Ordnung, Rechnung trägt und gleichzeitige eine kostengünstige Lösung bietet. Die Schiedsordnung wird durch die Wiener Mediationsregeln für Investitionsverfahren ergänzt, die unabhängig von oder in Verbindung mit einem Schiedsverfahren zur Anwendung kommen können.

Die Wiener Regeln für Investitionsverfahren finden auf Grundlage einer Vereinbarung auf Schiedsverfahren über Investitionsstreitigkeiten Anwendung, die sich aus einem Vertrag, einem Abkommen, einem Gesetz oder einem anderen Instrument ergeben, und an denen ein Staat, ein staatlich kontrolliertes Unternehmen oder eine zwischenstaatliche Organisation beteiligt ist.

Das VIAC ist dann für die Administration von Streitigkeiten zuständig, wenn die Administration von VIAC und an der Streitigkeit ein Staat, ein staatlich kontrolliertes Unternehmen oder eine zwischenstaatliche Organisation beteiligt ist. Das VIAC ist dann für die Administration von Streitigkeiten zuständig, wenn die Administration von VIAC in einem der oben genannten Instrumente vorgesehen wurde und an der Streitigkeit ein Staat, ein staatlich kontrolliertes Unternehmen oder eine zwischenstaatliche Organisation beteiligt ist.

Investitionsverfahren ohne institutionelle Unterstützung (ad hoc Verfahren) werden typischerweise nach den UNCITRAL Arbitration Rules geführt. Auch für ad hoc Verfahren bietet VIAC als Ernennende Stelle (nach Anhang 4 der Wiener Regeln für Investitionsverfahren) oder Administrierende Stelle (nach Anhang 5 der Wiener Regeln für Investitionsverfahren) ihre Services an. Das VIAC-Sekretariat unterstützt die Parteien und Schiedsrichter bei einer raschen und kostengünstigen Konfliktlösung, zB durch die Organisation des Hearings. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sofern Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind Investitionsschiedsverfahren vertraulich. Da in diesen Verfahren öffentliche Interessen eine Rolle spielen, ist jedoch ein gewisses Maß an Transparenz erforderlich. Die Wiener Regeln für Investitionsverfahren sehen daher ausdrücklich die die Beteiligung von amicus curiae vor, sowie die Veröffentlichung von bestimmten beschränkten Information sowie die Veröffentlichung anonymisierter Zusammenfassungen von Schiedssprüchen vor.

Im Jahr 2013 wurden die UNCITRAL Rules on Transparency in Treaty-Based Investor State Arbitration verabschiedet. Diese sehen, wenn Parteien dies vereinbart haben, vor, dass Parteienschriftsätze, Gutachten, prozessleitende Verfügung und Schiedssprüche zu veröffentlichen sind und die Anhörungen öffentlich zu erfolgen haben, damit ist eine höhere Transparenz gewährleistet ist. Parteien werden von VIAC dafür an das UNCITRAL-Transparenzregister (Transparency Registry) verwiesen.

Wie ein Verfahren gemäß den Wiener Regeln für Investitionsverfahren 2021 durchgeführt wird, können Sie anhand des folgenden Flow-Charts (bitte anklicken) sehen. 

Flow Chart Investitionsverfahren nach den WRI 2021 deutsch