Es wird empfohlen, dass Parteien, die VIAC als Administrierende Stelle gemäß Anhang 5 vereinbaren möchten, den folgenden Wortlaut in ihre Schieds- / Mediationsklausel aufzunehmen:
Die Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) soll als Administrierende Stelle gemäß Anhang 5 der VIAC Schieds- und Mediationsordnung für Investitionsverfahren tätig werden.