Es wird empfohlen, dass Parteien, die VIAC als Ernennende Stelle gemäß Anhang 4 vereinbaren möchten, den folgenden Wortlaut in ihre Schieds- / Mediationsklausel aufnehmen:
Die Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) soll als Ernennende Stelle gemäß Anhang 4 der VIAC Schieds- und Mediationsordnung für Investitionsverfahren tätig werden.