Das VIAC-Sekretariat ist vor Ort, telefonisch und per E-Mail erreichbar und steht zu Ihrer Verfügung. Da sich die Situation ständig ändert, werden diese Informationen hier regelmäßig aktualisiert.

Die folgenden Maßnahmen wurden ergriffen, um Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die Aufrechterhaltung unsere Dienste zu gewährleisten.

  • Die Falladministration ist dank unseres elektronischen Fallmanagementsystems, das 2019 eingeführt wurde, voll funktionsfähig.

  • VIAC bittet die Parteien, alle schriftlichen Eingaben und alle Beilagen, einschließlich Zeugenaussagen und Expertenberichten, bevorzugt elektronisch einzureichen (Artikel 12 Abs 2 Wiener Regeln). Bzgl der Klage ersuchen wir um zusätzliche Übermittlung von ausreichend Ausfertigungen für den/die Beklagten in Papierform gem. Artikel 12 Abs 1. Schiedsrichter und Mediatoren werden ebenfalls gebeten, nur elektronische Kopien von fallbezogenen Dokumenten zu verwenden.

  • Zur Zeit arbeiten Post und DHL Österreich einwandfrei, aber dies könnte sich in Zukunft ändern. Das VIAC-Sekretariat kann in bestimmten Fällen eine Ausfertigung des Schiedsspruchs auch elektronisch zustellen. Art 36 Abs 5 Wiener Regeln wurde diesbezüglich mit Wirkung 1.4.2020 klargestellt. Einen ausführlichen Kommentar zu dieser neuen Fassung sowie generelle Informationen, wie VIAC-Schiedsverfahren in COVID-Zeiten geführt werden, können Sie in folgendem Artikel nachlesen: Fremuth-Wolf, Auswirkungen der COVID-19-Krise auf VIAC-Schiedsverfahren,  ecolex 5/2020. Eine Kurzfassung des Artikels finden Sie auf der Website der MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH.

 

Weitere Informationen:

Dies ist eine Angelegenheit, die uns alle betrifft, und wir möchten den Austausch von Lösungen in dieser für uns alle herausfordernden Situation fördern.

Wenn Sie Fragen zu den Services des VIAC im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 haben, kontaktieren Sie uns bitte unter office@viac.eu.

Hier finden Sie Gesetze, Erlässe, Verordnungen und Rundschreiben im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Österreich: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html sowie Reisewarnungen des BMEIA https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

 

Durchführung von (mündlichen) Verhandlungen in Zeiten von COVID-19

Mündliche Verhandlungen können in den Räumlichkeiten von VIAC in personam oder auch mittels Videokonferenz unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen stattfinden.
(Stand: 8. Juni 2021)

Bitte setzen Sie sich so bald wie möglich mit Ihrem Case Manager in Verbindung, wenn Sie die Durchführung einer Verhandlung in naher Zukunft planen. 

Das neu veröffentlichte „Vienna Protocol – A Practical Checklist for Remote Hearings“ von VIAC, das für Schiedsverfahren einer beliebigen Institution Anwendung findet, bietet Parteien, Anwälten und Schiedsrichtern bei der Durchführung von Verhandlungen in Zeiten des COVID-19 eine Orientierungshilfe:

 

 

Parteien, Anwälten und Schiedsrichtern wird empfohlen, in einer Case-Management Konferenz die in der Checkliste aufgeworfenen Fragen zu erörtern.

Weiterführende Informationen (auch zu rechtlichen Fragen) finden Sie auch in folgendem Artikel von Maxi Scherer: "Remote Hearings in International Arbitration: An Analytical Framework"