Es wird empfohlen, dass Parteien, die VIAC als Administrierende Stelle gemäß Anhang 5 vereinbaren möchten, den folgenden Wortlaut in ihre Schieds- / Mediationsklausel aufnehmen:
Die Internationale Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) soll als Administrierende Stelle gemäß Anhang 5 der VIAC Schieds- und Mediationsordnung tätig werden.